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Akupunktur

Akupunktur in der Schmerztherapie

Akupunktur ist inzwischen auch in Deutschland keine Ausnahmebehandlung mehr, wie dies noch vor 30 Jahren war.

Akupunktur, ein seit über 2000 Jahren in China anerkanntes Therapieverfahren, wird bei uns zur Behandlung von verschiedenen Erkrankungen eingesetzt. Dies sind Schmerzen des Bewegungsapparates, Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Knieschmerzen und Kniearthrose, die auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darüber hinaus setzen wir Akupunktur aber auch bei Entgiftungsbehandlungen ein. Obwohl sie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen wird, ist die Akupunktur eine erfolgreiche Behandlung auch bei Kopfschmerzen und Schulterschmerzen und vegetativen Funktionsstörungen wie Tinnitus, Schwindel und Schlafstörungen.

Akupunktur wird in unserer Schmerzpraxis bevorzugt im Bereich der Schmerztherapie und im Bereich der vegetativ und immunolgisch beeinflussbaren Erkrankungen mit Erfolg eingesetzt. Wir nutzen bei empfindlichen Patienten auch Akupunktur als somatotopische Behandlung z.B. am Ohr und ergänzen häufig die Behandlung mit Akupunkturnadeln auch um lokale Wärmeanwendungen (Moxa), Triggerpunktbehandlungen und manuelle Therapie. Auch die Laser-Akupunktur kann eine sinnvolle Behandlungsoption bei empfindlichen Patienten und kindern sein.

In der Regel möchten wir schon nach der Erstbehandlung eine Wirkung sehen, die der Patient als positiv empfindet. Sollten wir als Spezialisten für Akupunktur nicht den gewünschten  Erfolg innerhalb der ersten drei bis fünf Akupunkturbehandlungen erreicht haben,erwägen wir andere Therapeutische Verfahren, oder erweitern die Diagnostik..

Wir leiten mit der schmerztherapeutischen Fortbildung in Bad Säckingen auch die Qualitäszirkel in Akupunktur für die Landkreise Lörrach und Waldshut- Tiengen. Wenn Sie mehr über Akupunktur wissen wollen, oder qualifizierte Ärzte in Ihrer Nähe suchen, können Sie sich auf der homepage der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur (DÄGfA) informieren.

Wirkungweise der Akupunktur

In der klassischen chinesischen Medizin wird die Akupunktur zur Regulierung der Lebensenergie (Qi) eingesetzt, entsprechend der chinesischen Vorstellung.

In der Akupunktur gegen Schmerzen werden sterile Einmalnadeln an definierte Punkte gesetzt, die auf vorgegebenen Energiebahnen (Meridiane) liegen. Hierbei kann naturwissenschaftlich eine vermehrte Ausschüttung körpereigener Schmerzhemmstoffe (Endorphine) sowie vermehrte Ausschüttung von Glückshormonen (Serotonine) gemessen werden, die in der Schmerztherapie wesentlich beteiligt sind. Das autonome Nervensystem reagiert sehr gut auf die Anwendung von Akupunktur, so dass sich vegetativ beeinflussbare Erkrankungen wie Asthma, Blutdruck, Tinnitus, Allergien u.v.a. positiv beeinflussen lassen.

Risiken der Akupunktur

Die Risiken einer Akupunkturbehandlung bestehen überwiegend in kleinen Blutergüssen und prinzipiell der Möglichkeit der Verletzung von Strukturen innerer Organe und Nerven. Letzteres ist bei uns in unserer über 20-jährigen Tätigkeit noch nicht vorgekommen. Auch eine Infektion haben wir trotz der theoretischen Möglichkeit noch nicht gesehen. .

Kosten der Akupunktur

Die Kostenübernahme der Akupunkturbehandlung hat sich in den letzten Jahren gewandelt. Die  Allerdings beschränkt auf zehn Behandlungen pro Jahr mit teilweise unpraktikablen Vorgaben. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse und lassen sich dies ggfs. schriftlich bestätigen.

Wir kombinieren die Akupunkturbehandlung häufig mit intramuskulären Stimulationen, Elektrostimulationen, Muskelenergietechniken, Dehnungsbehandlungen, Wärme, Moxa u. a. sinnvollen Verfahren, die auch im Rahmen der gesetztlichen Krankenkassen nicht gedeckt werden. Es entsteht deshalb in diesen Fällen ein Eigenanteil für die Patienten, der entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt wird, aber den Kostenrahmen von 20 € / Behandlung nicht überschreitet.

Sollte Akupunktur außerhalb der eingeschränkten Therapiemöglichkeiten der Krankenkassen bei gesetzlichen Versicherten zur Anwendung kommen (z.B. Allergiebehandlung, Raucherentwöhnung, etc.) wird dies entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Ziffer 269a berechnet.